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Darlehensantrag

Ein Darlehen, besonders wenn es sich um eine kleine Summe handelt, muss in den meisten Fällen schriftlich beantragt werden. Zwar möchten die meisten Darlehensanbieter die gleichen Angaben haben, aber gerade heutzutage wird fast alles über Datenverarbeitungssysteme bearbeitet. Und hier hat nun einmal jeder Anbieter eigene Masken. Ein Darlehensantrag wird daher meist vom entsprechenden Darlehensanbieter selbst ausgefüllt und gedruckt.

Für die Ausstellung des Antrags benötigen die Geldgeber selbstverständlich Ihre Daten. Doch fangen wir erst einmal ganz vorn an.

Vor dem Antrag steht das Angebot

In der Regel ist ein vom Anbieter abgegebenes Angebot noch nicht verbindlich. Das liegt an der fehlenden Überprüfung. Für die Abgabe eines Angebotes benötigen Kreditgeber in der Regel nur einige Daten, allerdings unterscheiden sich die nötigen Eingaben erheblich, je nachdem, wofür das Darlehen verwendet werden soll. Besonders, wenn es sich um ein verbindliches Angebot handeln soll, wie bei einer Baufinanzierung, müssen viele Daten berücksichtigt werden. Im Angebot gibt es dann einen Zusatz, der die Verbindlichkeit aufhebt, falls die Prüfung später eine Abweichung der Daten ergibt.

Bereits bei der Angebotserstellung wird in der Bonität geprüft. Alle Angaben, die Sie zu Einkommen und Ausgaben, Vermögen und Verbindlichkeiten oder zur Haushaltsrechnung machen, werden in der Regel geprüft. Daher werden Nachweise, Vertragskopien usw. in Kopie beim Darlehensgeber mit eingereicht.

Einfacher ist es bei den sogenannten unverbindlichen Kreditangeboten. Hierbei handelt es sich häufig um unverbindliche Angebote, die, je nach Voraussetzungen, dann unter Umständen nicht gehalten werden können.

Annahme des Angebots

Entscheidet sich der Kunde für die Annahme eines Angebots, wird vom Vertragspartner zunächst das Antragsformular mit allen wichtigen Daten erstellt. Der Kreditgeber darf jetzt entscheiden, ob er den Antrag annehmen und das Darlehen bewilligen möchte, oder nicht.

Diese Daten sind in jedem Antrag enthalten

Selbstverständlich müssen die persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand etc. angegeben werden. Der Kreditnehmer ist zusätzlich mit einem Ausweis eindeutig zu identifizieren. Alle Angaben, die zuvor zur finanziellen Situation gemacht wurden, werden in Form einer Selbstauskunft zusammengefasst.

Außerdem werden alle Angaben zum Darlehen festgeschrieben. Dazu gehören die Höhe, die Rückzahlungsrate, der effektive Zinssatz, die Kreditlaufzeit und die Besicherung.

Besonders die Besicherung eines Darlehens ist ein großer Punkt. Bei kleinen Krediten ohne Verwendungszweck wird meist nur die Besicherung durch das Einkommen vereinbart. Hier ist es einfach, als Nachweis gelten einfach die letzten Abrechnungen. Bei Selbstständigen wird es hier schon komplizierter, es werden meist die Steuerbescheide der letzten 2 Jahre verlangt, damit die einkommenshöhe halbwegs reell eingeschätzt werden kann.

Besicherungsobjekte

Wenn größere Kredite vergeben werden, müssen auch zusätzliche Besicherungen vereinbart werden. Im Falle einer Baufinanzierung ist das Beleihungsobjekt die Immobilie selbst. Um nun einschätzen zu können, wieviel diese Sicherheit wirklich wert ist, müssen umfangreiche Prüfungen durchgeführt werden. Dazu zählen, neben Infos vom Katasteramt zum Grundstück ebenso Bauunterlagen, Angebote von Unternehmern, Kaufverträge, sogar Fotos werden oft angefertigt.

Beim Auto ist das Sicherungsobjekt das Auto selbst. Es können vielerlei Vereinbarungen getroffen werden, die ausnahmslos im Kreditantrag aufgeführt sein müssen. Denn wenn der Partner den Antrag annimmt, dann gilt er in unveränderter Form.

Bei kleinen Darlehen reicht ein Antrag

Bei Ratenkrediten kommt es häufig vor, dass ein Kreditgeber keinen gesonderten Vertrag erstellt. Stattdessen bekommt der Kunde eine Annahmeerklärung. Das ist oft nur ein Brief auf dem noch einmal die Eckpunkte aufgelistet werden und bereits die Auszahlung angekündigt wird. Werden Sicherheiten benötigt, kommt der Vertrag erst zustande, sobald alle Unterlagen Antragsgemäß vorliegen. Der Antrag muss jedoch, in diesem Fall ebenfalls von der Bank unterschrieben, dem Kunden ausgehändigt worden sein.

Baufinanzierungen haben dagegen eine Vertragspflicht, da an die Verträge gesonderte hohe Bedingungen gestellt werden. So gibt es Pflichtangaben zu Laufzeit, Zinsbindungsfristen und deren Beginn sowie zu Widerrufsrechten. Ein Fehler in den Vertragsunterlagen kann die Bank viel Geld kosten.

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