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Zinsfestschreibung

Die Zinsfestschreibung wird auch bezeichnet als die Zinsbindungsfrist. Es handelt sich hierbei um die Zeit, die ein Kreditzinssatz festgeschrieben ist, also auf jeden Fall gleich bleibt. Zum Tragen kommt die Frist eigentlich hauptsächlich in der Baufinanzierung. Zwar sind auch die meisten Ratenkredite mit einem festen, nicht veränderlichen Zinssatz ausgestattet, aber hierbei handelt es sich meist um kurze bis mittlere Laufzeiten, für die die Bank eben dieses Angebot herausgibt.

Eine Immobilienfinanzierung ist dagegen meist mit einer langfristigen Kreditlaufzeit angelegt. Hierbei geht die Bank mit der Verlängerung der Laufzeit auch ein erhöhtes Zinsänderungsrisiko ein. Würde die Bank ein Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit mit dem gleichen Zinssatz, wie ein 5-jähriges Darlehen vergeben, und die Leitzinsen steigen am Markt um 2 %, müsste sie diese 2% vom eigenen Gewinn abziehen. Daher liegen die meisten Zinsbindungsfristen eher bei 10 – 15 Jahren. Darüber hinaus steigen die Zinssätze bereits stark an, da damit die Bank das Änderungsrisiko abfedern möchte. Während der Zinsbindungsfrist kann das Darlehen nicht durch den Kunden gekündigt werden (Es gibt besondere Ausnahmefälle!).

Aus Kundensicht ist eine erst Zinsfestschreibung, die länger als 10 Jahre dauert, mit einer Frist von 6 Monaten kündbar. Somit ist das Risiko für den Verbraucher geringer, da er bei stark sinkenden Zinsen von einer Kündigung profitieren kann, bei stark steigenden Zinsen jedoch weiterhin vom festgelegten Zinssatz profitiert.

Wird auf eine Zinsbindung verzichtet, handelt es sich um ein variables Darlehen, dessen Zinssatz in regelmäßigen festgelegten Abständen angepasst wird.

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