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Zahlungsverzug

Ein Zahlungsverzug ist eine Sonderform des Schuldnerverzugs.

Wird ein Vertrag geschlossen, der eine Dienstleistung oder Lieferung vorsieht, und wird diese vom Vertragspartner nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfüllt, so kann die Leistung angemahnt werden. Wenn dann die Leistung immer noch nicht erfüllt wird, gerät der Vertragspartner in Verzug.

Der Zahlungsverzug unterliegt den gleichen Regeln, allerdings handelt es sich hierbei ausschließlich um eine Geldschuld.

Ist für die Zahlung jedoch bereits ein klarer Zeitpunkt vereinbart, bedarf es nicht einmal einer Mahnung um in Zahlungsverzug zu geraten.

Für den Zeitraum des Zahlungsverzugs dürfen Zinsen verlangt werden, die Höhe ist im BGB festgeschrieben. So gilt für Verträge an denen Verbraucher beteiligt sind ein Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins, für Verträge an denen kein Verbraucher beteiligt ist, sind es neun Prozentpunkte.

Der Basiszins wiederum wird jeweils zum 01.01. und zum 01.07. jeden Jahres von der deutschen Bundesbank veröffentlicht.

Möglichkeiten ohne Mahnung

Neben der schriftlichen Mahnung sind auch die Erhebung einer Zahlungsklage und der gerichtliche Mahnbescheid geeignet, den Schuldner in Verzug zu setzen.

Gesetzlicher Rahmen

Um die Gerichte zu entlasten und somit eine Reihe gerichtlicher Verfahren zu vermeiden wurden vom europäischen Parlament diverse Vorschriften eingeführt, die von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen waren. Die Regelungen umfassen unter anderem eine Höchstgrenze für Zahlungsfristen und Mindestverzugsschäden, die geltend gemacht werden können.

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