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Riester

Der Begriff „Riester“ ist seit der Einführung der staatlichen Förderung in aller Munde. Lohnt es sich, oder nicht? Was muss ich tun? Wie hoch ist die Förderung? Jede Menge Fragen, viel Halbwissen und jede Menge Verkäufer von sogenannten „Riester-Verträgen“, die Geld verdienen wollen, machen es Kunden nicht gerade einfach, den Durchblick zu behalten.

Welche Arten von Riester-Verträgen gibt es?

Die einfachsten, wenngleich sehr selten angebotenen Verträge sind sogenannte „Riester-Banksparpläne“. Diese werden von wenigen Banken angeboten und funktionieren wie ein einfaches Sparkonto. Monatlich wird ein fester Betrag eingezahlt und die Auszahlung erfolgt dann während der Rentenzeit nach den gültigen Riester-Regeln. Vereinbart wird hierbei eine feste Verzinsung. Laufende Kosten gibt es nur selten, evtl. Gebühren werden aber immer einfach gehalten, meist in Form einer festen Kontoführungsgebühr.

Riester-Wertpapiersparpläne gibt es dagegen wie Sand am Meer, einige mit Abschlusskosten, andere ohne. Die verschiedenen Vertragsmodelle sind leider inzwischen so unübersichtlich geworden, dass Kunden nur schwer den Durchblick behalten. Selbst Fachleute kommen kaum hinterher in der Beurteilung, welcher Vertrag welche Kosten verursacht. Auch die Produktinformationsblätter bedeuten nur für wenige Menschen eine wirkliche Hilfestellung.

Riester-Rentenversicherungen sind wohl die am häufigsten abgeschlossenen Verträge. Fest verzinst oder fondsgebunden, mit oder ohne Wertpapierbeteiligung, vieles ist am Markt vertreten. Auch hier ist ein Überblick nicht einfach.

Der letzte in der Reihe ist der Wohn-Riester. Dieser besondere Bausparvertrag erlaubt es (zukünftigen) Eigenheimbesitzern, bereits von Riester zu profitieren, auch wenn das Rentenalter noch nicht erreicht ist. Der größte Vorteil: Die nötige Bausparsumme ist durch die staatliche Zulage schneller angespart. Da auch das Darlehen gefördert wird, ist auch der Bausparkredit schneller abbezahlt. Neben der Förderung an sich profitieren Riester-Bauherren also auch von niedrigeren Zinskosten. Verträge, die zwar als Wohn-Riester angelegt wurden, jedoch aufgrund geänderter Lebensplanung nicht in ein eigenes Zuhause fließen können, dürfen stattdessen in eine lebenslange Rente umgewandelt werden.

Einige Verträge werden mit, andere ohne eine Mindestverzinsung angeboten. Allen gemein ist jedoch die Beitragsgarantie. Damit ein Riester-Vertrag zertifiziert wird, muss garantiert werden, dass die eingezahlten Beträge auch wirklich zur Rente wieder ausgezahlt werden. Sofern denn der Vertrag bis zum Ende läuft.

Auszahlung

Der Riester-Bausparer ist ein Sonderfall, die angesparten Beträge fließen immer in die eigene, selbstgenutzte Immobilie. Bei Mehrgenerationen-Häusern sollten Sie genau die gesetzliche Regelung beachten. Auch Ehepartner sollten wissen, dass Riester immer personenbezogen ist. Besitzt also jeder Ehepartner 50 % der Immobilie, kann natürlich dennoch Riester genutzt werden, aber eben von jedem Partner nur für bis zu 50 %. Lassen Sie sich auf jeden Fall dazu beraten und sprechen Sie den Berater gezielt auf diese Problematik an. Denn leider sind auch die Spezialisten nicht immer gut geschult auf diesem Gebiet und es wird nicht alles bedacht. Unter Umständen muss später ein Teil der Förderung zurückgezahlt werden.

„Normale“ Riesterverträge werden in der Regel als lebenslange Rente ausgezahlt. 30 % des gesamten Kapitals dürfen auf einen Schlag entnommen werden, der Rest MUSS verrentet werden. Lediglich eine geringfügige Rente (jedes Jahr steigend, 2018 sind es 30,45 Euro/Monat) kann sich der Riester-Sparer komplett auf einen Schlag auszahlen lassen.

Versteuerung in der Ansparphase

Riester-Beiträge sind voll von der Steuer absetzbar, jedoch nur bis zur Fördergrenze von 2.100,- Euro pro Jahr. Damit jedoch auch die Personen von Riester profitieren, die wenig Steuern zahlen müssen, gibt es eine jährliche Mindest-Förderung. Die volle Summe erhält, wer 4 % seines Bruttogehalts in seinen Riestervertrag einzahlt. Ab 2018 beträgt die Förderung pro Person 175,- Euro. Für jedes bis 2008 geborene Kind kommen noch einmal 185,- Euro hinzu, für später geborene Kinder sogar 300,- Euro je Kind. Diese Fördersummen werden von einer evtl. Steuerersparnis zwar wieder abgezogen, aber Geringverdiener, die keine Steuerersparnis haben, oder Personen mit vielen Kindern, können so ebenfalls von Riester profitieren. Die Förderbeträge dürfen von der eigenen notwendigen Einzahlung wieder abgezogen werden, somit fallen tatsächlich keine vollen 4 % des Bruttolohns als Beiträge an.

Erwerbslose, Selbstständige, Beamte

Eigentlich haben selbstständige Unternehmer nicht die Möglichkeit zu riestern. Wenn allerdings ein Ehepartner einen Riestervertrag hat, kann auch der selbstständige Partner einen sogenannten „Rucksack-Vertrag“ abschließen. Gleiches gilt für Hausfrauen/-männer. Hier gilt der Mindestbeitrag von 5,- Euro pro Monat/60,- Euro pro Jahr, der für eine volle Förderung nötig ist. Die Zulagen für die Kinder werden standardmäßig der Ehefrau zugeordnet, können aber bei Einverständnis auch auf den Mann übertragen werden.

Hartz 4 Empfänger werden sehr häufig von Anbietern zu einem Vertrag „überredet“. Klar hört sich die hohe Förderung für wenig Beitrag sehr gut an. Riester-Guthaben ist während der Ansparphase nicht pfändbar, somit ein klares Verkaufsargument. Doch: Für sehr viele Hartz 4 Empfänger ist bereits bei Abschluss des Vertrages ganz klar abzusehen, (z. B. aufgrund des Alters) dass auch im Alter eine Grundsicherung herhalten muss. Bisher wurde die Riester-Auszahlung voll auf die Riester-Rente angerechnet. Um dennoch möglichst viele zukünftige Rentner zur privaten Vorsorge zu bewegen, wurde ab dem Jahr 2018 eine Änderung beschlossen, nach der Riester-Renten bis 100,- Euro nicht angerechnet und darüber hinaus gehende Beträge nur mit 30 % angesetzt werden. Eine Höchstgrenze von 202,- Euro wurde jedoch festgesetzt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hartz 4-Empfänger von der staatlichen Leistung eine höhere Rente ansparen kann, ist jedoch sehr gering.

Beamte sind im Alter in der Regel gut abgesichert. Pensionsansprüche sind meist höher als bei Arbeitern. Dennoch können Beamte auch von der Förderung profitieren. Allerdings muss vor Abschluss des Vertrages einiges beachtet werden. Die genauen Infos dazu finden Sie HIER.

Versteuerung in der Auszahlphase

Die Versteuerung im Rentenalter ist der Grund, weshalb Riester immer wieder negativ dargestellt wird. Denn: Die Rentenzahlung muss voll versteuert werden. Ob sich Riester im Einzelfall lohnt oder nicht, ist extrem schwierig zu berechnen, da die wenigsten ihre Einnahmen im Rentenalter im Voraus genau wissen. Denn: Die Riester-Rente wird während der Auszahlung mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz besteuert. Je höher das Einkommen, desto höher ist auch der Steuersatz. Da in der Regel die Rente geringer ist als das Einkommen, müssen normalerweise auch weniger Steuern gezahlt werden, als während des Erwerbslebens, der Durchschnittssteuersatz in Deutschland liegt bei ca. 29 %. Der Durchschnittssteuersatz für Rentner beträgt jedoch eher 18 %. Somit könnte sich hier eine entsprechende Steuerersparnis ergeben. Doch die individuelle Situation sieht häufig anders aus. Außerdem kosten Riester-Verträge häufig mehr als vergleichbare Sparvarianten. Die sich evtl. durch den Steuervorteil ergebende Ersparnis könnte durch die Kosten wieder zunichte gemacht werden.

Auch Ehepaare, die sehr unterschiedlich verdienen und somit auch unterschiedliche gesetzliche Rentenansprüche erworben haben, müssen aufpassen. Denn auch die Rente kann (nach derzeit gültigen Regelungen) sowohl einzeln als auch im Splittingtarif versteuert werden. Evtl. höhere Steuerzahlungen führen also unter Umständen ebenfalls zu anderen Ergebnissen.

Wird aufgrund der Geringfügigkeit eine Kapitalabfindung gezahlt, darf seit 2018 auch dieser Betrag steuerlich auf 5 Jahre aufgeteilt werden. So wird verhindert, dass das hohe Einkommen im Auszahlungsjahr zu einer zu hohen steuerlichen Belastung führt. Außerdem darf gewählt werden, ob das Auszahlungsjahr sofort oder erst zum nächsten 01.01. beginnt.

Das Wohnförderkonto

Bei Wohn-Riester-Verträgen ist es nicht möglich, die monatliche Rente zu besteuern, weil es einfach keine monatliche Rente gibt. Während der Ansparphase werden die Beiträge ganz normal gefördert und können von der Steuer abgezogen werden. Sobald das Geld jedoch in das Haus (oder die Wohnung) fließt, also der Vertrag zugeteilt wird, wird ein sogenanntes Wohnförderkonto eingerichtet. Dieses ist als „fiktives“ Konto zu verstehen, auf dem der komplette geförderte Betrag eingezahlt wird. Pro Jahr wird das Guthaben nun mit 2 % „verzinst“. Zum Rentenbeginn muss dann der angesammelte Betrag mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Hier hat der Sparer die Wahl zwischen einer sofortigen Zahlung (Hierbei werden 30 % Rabatt gewährt) und einer monatlichen Aufteilung bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres. Diese Regelung macht es sicher nicht einfacher, das Ganze zu verstehen. Jedoch gilt die Faustformel: Bei hohen Kreditzinsen bringt die geförderte und dadurch schnellere Tilgung einen enormen Vorteil, auch wenn man die 2 % jährlich abziehen muss. Bei niedrigen Zinsen wird die Berechnung nicht so einfach.

Unsicherheit ist groß

Leider kann ein 20-jähriger Arbeitnehmer nicht voraussehen, wie sich die Lage in Deutschland entwickelt. Ob also der Riestervertrag tatsächlich ein Vor- oder ein Nachteil ist, kann im Vorfeld nicht abschließend geklärt werden. Sämtliche Berechnungen beruhen auf aktuellen Gegebenheiten und Annahmen. Steuererhöhungen, -erleichterungen, Änderungen in der Veranlagung und in Gesetzen, Kapitalgarantiepflicht ja oder nein? All diese Dinge und viele mehr können sich in der Zukunft jederzeit ändern. Fakt ist jedoch: Nichts tun ist auch keine Lösung. Der Staat hat seit Jahren Probleme, die Renten zu sichern und die demografische „Alterung“ wird in Zukunft ganz sicher zu einer großflächigen Altersarmut führen. Doch die wenig flexiblen und häufig teuren Riester-Verträge sind nicht ohne Alternativen. So kann in Einzelfällen der Abschluss eines ungeförderten Vertrags sinnvoll sein. Die Flexibilität ist dafür auf jeden Fall ein Pluspunkt. Zwar erhält der Kunde hier keine Förderung, dafür ist jedoch die Anlage auch in Klassen mit mehr Risiko, dafür aber auch höherer Ertragschance möglich. Und für die Auszahlung stehen mehrere Optionen mit unterschiedlichen Besteuerungsarten zur Verfügung. Denn die Beitragsgarantie der Riester-Verträge kostet die Unternehmen eine Menge Geld, das nicht in das Wachstum des Kapitals investiert werden kann.

Vorzeitige Kündigung

Riester-Verträge können selbstverständlich vorzeitig gekündigt werden. Bereits gewährte Förderungen und Steuervorteile müssen allerdings zurückerstattet werden. Außerdem fallen in vielen Varianten Abschlussgebühren an, die nicht erstattet werden. Diese Kosten werden allerdings auf 5 Jahre aufgeteilt, wird also innerhalb dieser Zeit gekündigt, spart man also zumindest Teile der Gebühren. Dennoch übernehmen sich gerade die Geringverdiener, für die die Riesterförderung ins Leben gerufen wurde, häufig mit ihren Verträgen. Denn: Wer nichts hat, kann auch nichts ansparen. Und wer das dritte Mal seinen Kredit umschuldet, sollte ernsthaft darüber nachdenken, ob sich eine Förderung lohnt, wenn auf der anderen Seite teure Zinsen gezahlt werden müssen.

Bei der Kündigung eines Riester-Vertrages kann gewählt werden, ob man das angesparte Kapital ausgezahlt haben möchte, dann müssen aber alle Förderbeträge an den Staat zurückgezahlt werden, oder ob der Vertrag lediglich „ruhen“ soll. In dem Fall steht zum Rentenbeginn zumindest ein wenig Geld zur Verfügung.

Außerdem ist es möglich, einen bestehenden Riester-Vertrag zu kündigen und das Guthaben in einen neuen Vertrag zu übertragen. Dafür bedarf es nicht einmal zwingend eines gleichartigen Vertrages. Auch der Wechsel von Versicherung zu Wohnriester oder umgekehrt ist möglich. Doch Vorsicht: Viele Anbieter nehmen für die Übertragung eine Gebühr. Die Höhe bewegt sich in der Regel um 100,- bis 150,- Euro.

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