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Widerrufsrecht

Wenn Sie Verträge abschließen, haben Sie in vielen Fällen das Recht, diese Verträge innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. In diesem Fall wird der Vertrag sofort wieder aufgelöst. Im Gegensatz zur Kündigung, bei dem der Vertrag zunächst läuft und dann ordnungsgemäß beendet wird, wird bei einem Widerruf bestmöglich der Zustand wieder hergestellt, der vor Vertragsschluss bestand.

In der Regel 14 Tage, aber Verlängerung ist möglich

Der Gesetzgeber hat für Kreditverträge eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vorgesehen. Einige Anbieter haben diese Frist jedoch gern verlängert, so dass 30 Tage inzwischen häufig möglich sind.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Ist die im Vertrag vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, also die Angabe unter welchen Voraussetzungen Sie wie von diesem Recht Gebrauch machen können, fehlerhaft, so beginnt die Frist nicht zu laufen. Das bedeutet, dass auch nach Jahren noch ein Widerruf möglich sein kann. Selbst bereits gekündigte Darlehen könnten im Nachhinein widerrufen werden. Der Sinn darin liegt in eventuellen Bearbeitungsgebühren oder auch einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Kosten müsste die Bank nämlich erstatten. Lediglich die Zinsen für das tatsächlich geliehene Geld dürfen einbehalten werden. Dagegen dürfen jedoch auch vom Kunden Zinsen geltend gemacht werden, die komplizierte Berechnung beschäftigt täglich unsere Gerichte.

Wichtig für die Widerrufsbelehrung sind nicht nur der Inhalt, sondern auch die Formulierung und die Gestaltung. Es gibt sehr strenge Vorgaben und viele Banken, die vom Gesetzesvorschlag abgewichen sind, haben dadurch Fehler eingebaut.

Ob ein Kreditvertrag von dieser Regelung profitieren kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Anwaltskanzleien bieten hier häufig kostenlos eine Überprüfung an, in der Hoffnung im Anschluss auch den Auftrag zum Gerichtsstreit von Ihnen zu erhalten.

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