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Unternehmensbeteiligung

Eine Unternehmensbeteiligung kann in vielen verschiedenen Formen erfolgen und bezeichnet die Anteilshaltung an einem Unternehmen.

Bei Aktiengesellschaften ist z. B. ein Aktionär bereits Inhaber einer Unternehmensbeteiligung. Jedoch kann man auch an einer GmbH einen Unternehmensanteil erwerben und wird somit Anteilseigner und Beteiligter am Unternehmen. Je nach Ausgestaltung der Verträge kann die Haftung auf die Einlage, also den eingezahlten Betrag begrenzt sein, oder aber auch mit dem Privatvermögen erfolgen.

Normalerweise sind an Unternehmen beteiligte Personen auch am Gewinn beteiligt. Läuft es also gut für die Firma, erhält man mehr Rendite für das eingezahlte Geld, läuft es schlecht, ist sogar ein Totalverlust möglich.

Durch die Vielfalt an Unternehmensformen gibt es ebenso viele Möglichkeiten der Beteiligung. Manchmal werden auch geschlossene Fonds gegründet, bei denen jeder Beteiligte auch Unternehmensbeteiligter ist. Denn diese Fonds dürfen seit einigen Jahren nicht mehr als GbR, sondern nur noch als Investment AG, oder als Investment KG gegründet werden. Da normalerweise eine Person oder eine beteiligte Firma einen solchen Fonds verwaltet und die Geschäfte führt, sehen die meisten Beteiligten diese Form eher als reines Investment an, anstatt als das, was es tatsächlich ist: eine Unternehmensbeteiligung.

Feste oder flexible Laufzeiten möglich

Geschlossene Fonds investieren immer in spezielle Dinge, so können gemeinsam ein Schiff, Immobilien oder andere Dinge gekauft werden, die entweder gewinnbringend vermietet oder nach einiger Zeit wieder verkauft werden. Daher sind solche Unternehmensbeteiligungen fast immer auf eine lange Laufzeit von 10 – 20 Jahren ausgerichtet. Da das Geld fest investiert ist, kann eine Auszahlung der Einlage zwischendurch nicht erfolgen. Lediglich ein Verkauf der eigenen Anteile ist möglich, wenn sich ein Käufer findet.

Bei Beteiligungen die gehandelt werden, ist ein Ausstieg normalerweise jederzeit möglich. Am einfachsten wahrscheinlich bei einer gut gehandelten Aktie an der Börse.

Beteiligungen können jedoch auch vollkommen ohne Laufzeit, quasi lebenslänglich, eingegangen und nach dem Tode vererbt werden. Dies ist häufig bei Anteilen an Personengesellschaften der Fall. Ob ein Mitspracherecht vereinbart wird, oder es sich um eine stille Beteiligung handelt ist Sache der Vertragsgestaltung. Ebenfalls von der genauen Konstellation abhängig ist die Frage der Versteuerung der Einkünfte aus der jeweiligen Anlage.

Unterscheidung von Beteiligung zum Investor

Nicht jeder, der in ein Unternehmen investiert ist auch am Unternehmen beteiligt. So kann auch einfach eine Kreditvergabe an ein Unternehmen als Investition angesehen werden, jedoch nicht als Beteiligung. Der Investor verleiht dann nur das Geld und erhält es nebst Verzinsung zu einem festgelegten Zeitpunkt zurück. Bestes Beispiel hierfür ist eine Anleihe.

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