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Überführungskosten

Die Überführungskosten sind Aufwendungen, die für den Transport eines Fahrzeuges entstehen. In der Regel werden für den Transport vom Hersteller zum Autohaus Kosten fällig, die an den Kunden weitergegeben werden. Der Zuschlag beträgt nicht selten mehrere hundert, bis über 1.000,- Euro.

Was viele nicht wissen: Die Überführungskosten sind frei verhandelbar. Es gibt kein Gesetz, das dazu verpflichtet, gesonderte Überführungskosten zu berechnen. Im Gegenteil, Verbraucherschützer fordern immer wieder, die Überführungskosten in den Kaufpreis einzurechnen um die Transparenz und Vergleichbarkeit zu fördern.

Wer meint, sich die Überführungskosten sparen zu können, indem er das Auto selbst beim Hersteller abholt, liegt leider falsch. Fast alle Automobilhersteller berechnen dennoch eine Gebühr, die mit den Überführungskosten fast vergleichbar ist. Dafür ist jedoch das Erlebnis, teilweise sogar inkl. eines Essens inklusive.

Selten Überführungskosten bei Gebrauchtwagen

Gebrauchtwagen, die Sie bei sich um die Ecke kaufen, werden immer ohne Überführungskosten zu erwerben sein. Kaufen Sie allerdings weiter vom Wohnort entfernt (z. B. über eine Online-Plattform), so können wiederum Kosten anfallen. Hier kommt es jedoch stark darauf an, ob das Auto selbst gefahren werden kann, oder auf einem Anhänger transportiert wird. Gleiches gilt für EU-Importe. In der Regel stehen diese Fahrzeuge auf dem Hof des Händlers und müssen nicht mehr überführt werden.

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