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Taxkosten

Das Beste zuerst: Taxkosten dürfen von der Bank nicht mehr gesondert berechnet werden. Es handelt sich dabei nämlich um die Kosten, die entstehen, wenn der Wert einer Kreditsicherheit, wie eines Grundstücks oder einer Immobilie, geschätzt (taxiert) werden muss. Bei besonders großen Krediten verlässt sich die Bank nicht auf Vergleichswerte, sondern beauftragt Gutachter und Sachverständige, die den Beleihungswert festlegen. Hierfür entstehen mitunter hohe Kosten, die in der Vergangenheit auf die Kreditnehmer abgewälzt wurden.

Inzwischen haben jedoch mehrere Gerichte entschieden und bestätigt, dass solche Wertermittlungen im Eigeninteresse der Banken liegen und somit die Kosten selbst getragen werden müssen.

Was allerdings erlaubt ist, ist im Vorfeld ein vom Kunden beauftragtes Wertgutachten zu verlangen. Diese Kosten muss dann selbstverständlich der Kunde tragen. Hier bietet es sich an, die verschiedenen Kreditanbieter zu vergleichen.

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