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Valutierende Kreditsumme

Unter der valutierenden Kreditsumme versteht man die Summe, die vom Kreditnehmer noch an den Kreditgeber noch insgesamt zurückzuzahlen ist. Gemeint ist also das Restdarlehen. Für die Feststellung der valutierenden Summe oder des valutierenden Betrages muss immer ein genauer Zeitpunkt benannt werden. So kann ein Jahreskontoauszug die valutierende Kreditsumme zum 31.12. des letzten Jahres ausweisen. Tilgungsraten die seitdem eingegangen sind, wurden dann nicht weiter berücksichtigt. Auch kann man natürlich von einer aktuellen valutierenden Restsumme sprechen, wenn man den aktuellen Stand benötigt.

Falls Sie z. B. eine Umschuldung beauftragt haben, fragt das neue Kreditinstitut bei dem alten nach der genauen valutierenden Kreditsumme um den genauen Betrag zzgl. der Gebühren oder noch anfallenden Zinsen überweisen zu können.

Freigabe von Sicherheiten

Ein Kreditnehmer hat immer das Recht, Kreditsicherheiten, die über die valutierende Kreditsumme hinausgehen zurückzuverlangen. Eine Grundschuld über 100.000,- Euro kann also teilweise frei werden, wenn Teile des Darlehens zurückgezahlt werden. Sind also bereits 50.000,- Euro zurückgezahlt, kann von der Bank eine Abtretung über die restlichen 50.000,- Euro verlangt werden. Auch möglich ist die Reduzierung der Grundschuld auf 50.000,- Euro.

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