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Sichteinlagen

Der Begriff „Sichteinlagen“ fasst verschiedene Produkte zusammen. Einlagen sind alle Kundengelder, die bei Banken nicht in Wertpapieren angelegt sind, sondern tatsächlich auf einfachen Konten liegen. Hier wird dann weiterhin unterschieden zwischen Einlagen, die täglich fällig sind (Sichteinlagen), und den Einlagen, die einer Kündigungsfrist unterliegen (Spareinlagen).

Sichteinlagen sind in der Regel entweder Giro- oder Tagesgeldkonten. Während Girokonten für den Zahlungsverkehr gedacht sind, und in der Regel nicht verzinst werden, sind Tagesgeldkonten ausschließlich für die Geldanlage geeignet. Diese werden variabel verzinst und sind NICHT für den Zahlungsverkehr freigegeben. Überweisungen sind also nur auf das Tagesgeldkonto möglich, das Geld vom Konto kann aber nicht auf fremde Konten überwiesen werden. Auch SEPA-Lastschriften sind von diesem Konto nicht möglich. Will man über sein Guthaben verfügen, kann man es auf ein Referenzkonto überweisen. Dies ist ein fest definiertes Girokonto, welches vom Kontoinhaber benannt wird und auch bei einer anderen Bank geführt werden kann.

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Tagesgeldkonto

Girokonto

Kontokorrent

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