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Selbstschuldnerische Bürgschaft

Eine normale Bürgschaft ist für den Kreditgeber aus mehreren Gründen nicht zweckdienlich. Sollte der Kreditnehmer nicht mehr zahlen, muss er zunächst alles tun, um den Betrag vom Darlehensnehmer zu bekommen. Erst wenn alle Wege, inkl. Klage fruchtlos verlaufen, darf der Bürge in Anspruch genommen werden. Dies ist aufwändig, teuer und langwierig.

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft dagegen beinhaltet den Verzicht auf „Einrede der Vorausklage“. Während also der normale Bürge darauf bestehen kann, dass zunächst der Darlehensnehmer beansprucht wird, darf der Kreditgeber bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft sofort Zugriff auf den Bürgen nehmen, wenn die Zahlungen des Darlehensnehmers nicht regelmäßig eingehen.

Selbstschuldnerisch bedeutet tatsächlich, was es impliziert: Der Bürge wird selbst Schuldner. Hat also der ursprüngliche Kreditnehmer genug Geld, zahlt jedoch nicht, muss der Bürge einspringen.

Allerdings haben alle Bürgschaftsarten einen Schufa-Eintrag gemein, bei welchem das Darlehen wie ein eigenes Darlehen behandelt wird. Bei einer Kreditaufnahme durch den Bürgen werden somit Raten, die er eventuell einmal für den Kreditnehmer übernehmen muss in die Haushaltsrechnung einbezogen.

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