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Prozessfinanzierung

Forderungen, die an andere Personen oder Unternehmen gestellt werden, werden nicht immer erfüllt. Dafür sind nicht ausschließlich Zahlungsschwierigkeiten verantwortlich. Im Gegenteil: Sehr häufig ist es so, dass gerade sehr große und solvente Unternehmen einfach die Forderung bestreiten. Die meisten Menschen können sich nicht dagegen wehren, denn die Forderungen gerichtlich einzuklagen ist kostenaufwändig und langwierig.

Hier kommt die Prozessfinanzierung oder Prozesskostenfinanzierung ins Spiel. Hierbei richtet der Kläger dem Prozessfinanzierer (eigenständige Unternehmen) eine finanzielle Beteiligung am Rechtsstreit ein. Es handelt sich also nicht um einen Kredit. Am Ende muss keinerlei Rückzahlung erfolgen. Verliert der Kläger den Streit, muss der Prozessfinanzierer für die Kosten selbst einstehen.

In Folge werden alle kosten die den Rechtsstreit betreffen, inklusive Anwaltskosten, Kosten für Sachverständige oder andere Vorleistungen vom Finanzierer übernommen. Als Gegenleistung bekommt das Unternehmen einen Anteil vom Erlös ab. Meist liegt dieser Anteil bei 10 – 50%.

Einen Anspruch auf die Prozessfinanzierung gibt es nicht. So prüft der Finanzierende zunächst die Erfolgsaussichten der Klage sowie die Bonität des Gegners um sicherzustellen, dass im Falle eines Erfolgs vor Gericht auch Geld fließt.

Wird ein Vergleich geschlossen oder kommt es gar zu einer Einigung vor Prozessbeginn, nehmen manche Unternehmen sogar weniger Provision (teils ab 5%).

Nachteile der Prozessfinanzierung

Sollte das finanzierende Unternehmen insolvent gehen, muss der Kläger alle Kosten selbst tragen. Denn es handelt sich bei dem geschlossenen Vertrag nur um ein Innenverhältnis. Im Außenverhältnis ist für sämtliche Leistungen der Kläger verantwortlich. Außerdem unterliegt die Prozessfinanzierung im Gegensatz zu einer Rechtsschutzversicherung nicht der Versicherungsaufsicht. Verträge können also von Unternehmen zu Unternehmen vollkommen unterschiedlich sein und müssen genauestens geprüft werden. Sind die Erfolgsaussichten nicht so positiv, findet man keinen Finanzierungspartner. Gleiches gilt für Streitigkeiten in denen es nur um Rechte geht, da hier keine monetären Vorteile für den Vertragspartner entstehen würden.

Vorteile

Ein großer Vorteil ist, dass es keine laufenden Kosten gibt. Sofern er die Firma vorher gut prüft und sie finanziell auf festen Beinen steht, geht der Kunde nur ein geringes Risiko ein, denn wenn er gewinnt, muss er nur einen Teil des Erfolgs abgeben, wenn er verliert gar nichts. Man kann also nur gewinnen.

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