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Pfandhaftentlassung

Für eine Pfandhaftentlassung gibt es unterschiedliche Gründe. Sehr häufig kommt es vor, dass ein Bauträger ein größeres Grundstück kauft und für diesen Kauf ein Darlehen aufnimmt. Das finanzierende Kreditinstitut lässt sich als Sicherheit für dieses Darlehen eine Grundschuld eintragen. Dann soll das Grundstück geteilt werden, um die Teilstücke an unterschiedliche Käufer zu verkaufen. Diese Teilung und der Verkauf dauern naturgemäß etwas. Jedoch möchte ein Käufer ganz sicher nicht, dass auf seinem Grundstück bereits eine Grundschuld eingetragen ist, welche ihm nicht einmal nützt.

Zu diesem Zwecke kann der Bauträger mit seiner Bank die Pfandhaftentlassung vereinbaren. Die Bank löscht damit die auf den verkauften Grundstücksteil fallende Grundschuld gegen Zahlung des darauf fallenden Kreditbetrags. Die Grundstücke werden also bereits einzeln berücksichtigt, obwohl sie noch nicht endgültig geteilt sind.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein Grundstück lastenfrei ist, aber dennoch noch nicht endgültig geteilt. Finanziert jetzt ein Käufer seinen Grundstücksanteil durch einen Kredit, müsste für den Kunden ebenfalls eine Grundschuld zugunsten seiner Bank eingetragen werden. Doch aufgrund der ungetrennten Grundbücher betrifft diese Eintragung ebenfalls alle anderen Grundstückseigentümer. Durch die Pfandhaftentlassung kann die Bank auf der einen Seite ihre eigene Sicherheit gewährleisten, auf der anderen Seite jedoch auch eine Schlechterstellung der anderen (vielleicht auch zukünftigen) Grundstückseigentümer verhindern.

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