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Pfändungsfreigrenze

Für den Fall einer Pfändung hat der Gesetzgeber beschlossen, dem Schuldner die Möglichkeit des normalen Lebens zu lassen. Er soll weiterhin seiner Arbeit nachgehen können und eine bescheidene Haushaltsführung soll gewährleistet werden.

Hierfür sind gewisse Dinge zwingend notwendig, diese Gegenstände dürfen nicht gepfändet werden. Jedoch hat jeder Mensch auch laufende Kosten. Es muss gewährleistet sein, dass ein Schuldner diese auch tragen kann. Um also festzustellen, ob und wieviel Geld von den laufenden Einnahmen eines Schuldners gepfändet werden darf, ist nicht wichtig, wie hoch die monatlichen Ausgaben des Schuldners tatsächlich sind, sondern wie hoch sie bei einem bescheidenen Lebensstil wären.

Die Pfändungsfreigrenze ist daher nur teilweise individuell. So wird zwar berücksichtigt, für wie viele Personen Unterhalt aufgebracht werden muss, aber wie hoch tatsächlich laufende Ausgaben sind, ist vollkommen irrelevant.

Die individuelle Pfändungsfreigrenze kann daher ganz leicht anhand einer Pfändungstabelle abgelesen werden. Es ist also sichergestellt, dass einer Person dieser Pfändungsfreibetrag zur Verfügung steht, sofern er so viel verdient. Hat er höhere laufende Kosten, muss auch ein Umzug und eine Veränderung der Lebensführung in Betracht gezogen werden. Je früher ein Schuldner auf die geänderte Situation reagiert, desto besser.

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