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Notarielle Beurkundung

Einige Verträge in Deutschland unterliegen einer Formvorschrift. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass ein Vertrag in Textform verfasst werden muss, oder sogar schriftlich, also mit eigenhändiger Unterschrift der Vertragspartner.

Nichtigkeit bei Verträgen mit Formfehler

Wenn ein Vertrag einer Form unterliegt und diese nicht eingehalten wird, so ist der Vertrag von Beginn an nichtig. Einige dieser Verträge können durch Handlung geheilt werden. So gilt für Schenkungsverträge die Formvorschrift der Notariellen Beurkundung. Wird sie nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig. Wenn aber der Schenkende freiwillig schenkt und die Schenkung durchgeführt ist, so ist sie gültig und der Formfehler nicht mehr schädlich.

Verträge mit Notarpflicht

Es gibt einige Verträge, die der notariellen Beurkundung bedürfen. Mit der Notarpflicht möchte der Gesetzgeber sichergehen, dass die handelnden Personen eine Beratung durch den Notar erhalten. Die Formvorschrift erfüllt also hauptsächlich eine Beratungsfunktion. Daneben gibt es noch andere Funktionen, die erfüllt werden, jedoch irgendwie alle aufs Gleiche hinauslaufen: Der Erklärende (gibt eine Willenserklärung ab) soll vor negativen Folgen geschützt werden, die er unter Umständen nicht selbst erkennen konnte.

Die besonderen Funktionen der notariellen Beurkundung sind:

  1. Gültigkeitsfunktion – Verträge die nicht die Form erfüllen sind nichtig, so wird verhindert, „unter der Hand“ gültige Geschäfte ohne Beratung abzuwickeln

  2. Warnfunktion – Ähnlich wie die Beratungsfunktion – Der Erklärende soll gewarnt werden vor den negativen Folgen und schon allein durch die Form auf die Wichtigkeit des Vertrags hingewiesen werden.

  3. Beweisfunktion – Die Urkunde dient als rechtskräftiger Beweis vor Gericht. Durch die Mitarbeit des Notars sollten alle Punkte im Vertrag genau geklärt sein, so dass alle Gegenreden entkräftet werden können.

  4. Kontrollfunktion – Viele Geschäfte unterliegen einer Steuer. Das könnte Grunderwerbsteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer sein. Die Einbeziehung des Notars erleichtert dem Staat, Steuerhinterziehungen vorzubeugen. Der Notar hat nämlich alle Geschäfte, die über ihn abgewickelt werden beim Finanzamt zu melden. So kann die zu leistende Steuer leicht eingefordert werden.

Die Beurkundungspflicht ist für viele Verträge gültig. Neben den Grundstücksübertragungen und den Schenkungen ist der Notar Pflicht bei allen Verfügungen von Todes wegen. Gemeint sind Erbschaftsverträge und Vermögensübertragungen die mindestens zweiseitig sind, also von einer Partei nicht widerrufen werden können, ohne Rechte des anderes zu berühren. Ein normales Testament muss nicht beurkundet werden. Es gibt allerdings auch öffentliche Testamente, die wiederum beurkundet werden müssen. Auch Geschäfte die Kapitalgesellschaften betreffen oder bei einigen Personengesellschaften kann die Beurkundung Pflicht sein. Sprechen Sie bei Unsicherheiten einfach einen Notar an, der kann Ihnen Auskunft geben.

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