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Geldwäschegesetz

Geldwäsche ist das Verfahren zur Einschleusung von, durch schwere Straftaten erwirtschafteten, finanziellen Mitteln in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Jedoch zählt auch eigentlich legal erwirtschaftetes Geld, das z.B. zur Terrorismusfinanzierung genutzt wird als Schwarzgeld.

Geldwäsche selbst ist strafbar und muss aufgrund des hohen Schadens für das legale Wirtschaftssystem unbedingt verhindert werden. Schließlich werden die Einnahmen die hier erzielt werden nicht versteuert.

Um gegen die Vermischung dieser Mittel anzugehen, wurde im November 1993 in Deutschland das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten eingeführt. Das sogenannte Geldwäschegesetz.

Ablauf der Geldwäsche

  1. Platzierung der Mittel im Geldverkehr – die Barmittel werden, meist in kleinen Portionen, im Finanzkreislauf platziert. Dies kann sowohl über die Einzahlung auf ein Bankkonto, als auch durch Barzahlung bei der Anschaffung von Gütern geschehen.

  2. Verschleierung – Das Geld wird so lange durch Transaktionen weiterversendet, bis nicht mehr nachvollziehbar ist, woher es stammt.

  3. Integration – Das Geld wird für legale Mittel eingesetzt und erwirtschaftet so weitere legale Mittel, bspw. durch eine Unternehmensgründung.

Unerwünschte Beihilfe zur Geldwäsche

Vor 1993 konnte es passieren, dass man unwissentlich Teil dieser Geldwäschekette wurde. Damals wie heute ist die Barzahlung im Auto- oder Möbelhaus ein normaler Zustand. Dem Händler war es egal, woher das Geld stammte. Ebenfalls konnte Bargeld ohne Mengenbegrenzung anonym eingezahlt werden. Der Einzahler musste nicht zwingend durch Ausweis identifiziert werden: Selbstverständlich gab es Banken, die verdächtige Transaktionen zur Anzeige brachten, aber sicher gab es auch schwarze Schafe, für die lediglich das nächste Geschäft zählte. Und ganz bestimmt gab es unschuldige Bankangestellte die die Bargeldeinzahlung eines „Geschäftsmannes“ überhaupt nicht in Frage stellten.

Zwar waren selbstverständlich die illegalen Geschäfte die das Schwarzgeld erst schafften strafbar, Geldwäsche an sich jedoch nicht.

Seit Einführung des GwG wurde es jedoch wesentlich schwieriger, Geldwäsche zu betreiben, da umfangreiche Melde- und Sorgfaltspflichten eingeführt wurden, die zumindest größere Mengen Bargeld (zunächst über 20.000,- deutsche Mark, jetzt über 15.000,- Euro) nicht mehr ohne Ausweis zulassen. Und nicht nur die Einzahlung wird kontrolliert. Ebenso lösen Zahlungen über 15.000,- Euro im Handel, auch in kleinen Teilen, eine Legitimationspflicht aus.

Im Bankensystem sind inzwischen sogar kleinste Bargeldeinzahlungen zugunsten Dritter (Also auch die Zahlung von 50,- Euro Taschengeld auf das Girokonto des volljährigen Enkels) ausweispflichtig. Eine anonyme Einschleusung größerer Mengen kann so also nicht mehr ohne Weiteres stattfinden.

Um diese Schwierigkeiten mit dem GwG zu umgehen, müssen sich also Kriminelle immer neue Wege einfallen lassen, das Geld in Umlauf zu bringen.

Gerade in Zeiten der digitalen Technik ist es jedoch leicht, schnell viele Menschen zu erreichen. So kommt es immer wieder vor, dass deutschen Bankkunden in gefälschten Emails ihre Bankdaten abgeluchst werden um illegales Geld schnell ins Ausland zu überweisen. Sobald das Geld häufig genug überwiesen wurde, ist die Herkunft nicht mehr nachvollziehbar. Ebenso fallen immer wieder Menschen auf dubiose Jobangebote rein. Die Mittler sollen hier einen bestimmten Betrag auf ihr Konto überwiesen bekommen und dann auf ein fremdes Konto weiterleiten. Ein kleiner Teil darf als Provision behalten werden. Wenn sich genügend solcher „Finanzagenten“ finden, können die Beträge recht klein gehalten werden und die Transaktionen fallen niemandem auf. So werden gutgläubige oder verzweifelte Menschen unwissentlich zu Tätern.

Globale Verbote

Es gibt Personengruppen, mit denen Banken grundsätzlich keine Geschäfte abschließen dürfen. Hier steht meist die Gefahr der Terrorismusfinanzierung im Vordergrund. So gibt es Sanktionslisten die häufig, auch bei Asylsuchenden, dazu führen, dass kein Konto eröffnet werden kann. Die Rechtsprechung versucht hier jedoch immer wieder Mittelwege zu finden, um einerseits den Ansprüchen des GwG gerecht zu werden, andererseits aber auch den Menschen helfen zu können, die dringend ein Konto benötigen.

Weitere Gefahren der digitalen Welt

Es muss nicht immer ein reelles Handelsgut genutzt werden um Geld in den Finanzkreislauf zu schleusen. Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, auch digitale Rechte zu handeln. Der Vorteil für die illegalen Geschäfte: Es gibt eine Ausgangsdatei, die per mail verteilt und später in Rechnung gestellt wird. So muss nicht einmal ein Warenverkehr gefälscht werden. Hier kann Schwarzgeld durch diverse Geschäfte eingebracht werden. Diverse Anbieter von digitaler Währung oder von anonymen Prepaidkarten tummeln sich am Markt. Bitcoins, die digitale Währung, können halb anonym gehandelt werden, somit sind, das Fachwissen im IT-Sektor vorausgesetzt, auch hier der Geldwäsche Tür und Tor geöffnet. Doch inzwischen haben auch die Behörden immer neue Wege, solchen dubiosen Machenschaften auf den Grund zu gehen. Es handelt sich hier um ein Katz und Maus Spiel, bei dem mal die eine, mal die andere Seite die Nase vorn hat.

Immer wieder gibt es Gerüchte, die Bundesregierung würde das Bargeld ganz abschaffen wollen. Dies wäre wohl der einzige Weg, Geldwäsche nachhaltig zu bekämpfen. Doch Datenschützer warnen, denn bei jeder elektronischen Zahlung wird ein digitaler Fingerabdruck hinterlassen. Und dieser kann Gold wert sein für Menschen, die ein Interesse daran haben, zu wissen wer wann wofür sein Geld ausgibt. Da Datenschützer immer mehr Gehör finden, sollte eigentlich auf absehbare Zeit eine Abschaffung des Bargelds nicht möglich sein.

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