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Fälligkeitsmitteilung

Die Fälligkeitsmitteilung spielt eine Rolle bei der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen.

Da im Kaufvertrag verschiedenste Bedingungen vereinbart werden können, wie bspw. eine komplette Räumung, der Einbau neuer Fenster, die Eintragung im Grundbuch etc., die vom Verkäufer erfüllt werden müssen bevor der Kaufpreis gezahlt werden muss, benötigt man eine Mitteilung darüber, ob diese Bedingungen alle erfüllt wurden.

In der Regel wird die Fälligkeitsmeldung vom Notar erstellt und an den Käufer versendet. In der Fälligkeitsmeldung wird dem Käufer bestätigt, dass nun alle Bedingungen erfüllt sind, für ihn kein weiteres Risiko mehr besteht und dass der Kaufpreis daher jetzt zur Zahlung fällig ist.

Da ein Grundstück erst mit der Eintragung im Grundbuch wirklich an den neuen Eigentümer übergeht, braucht dieser besonderen Schutz. Wenn er vorher bereits zahlen würde, wäre es möglich, dass der Verkäufer seinen Pflichten nicht nachkommt. Der Kaufpreis wäre somit weg.

Die wichtigste Bedingung vor der Fälligkeitsmitteilung ist hier wohl die Auflassungsvormerkung um den Käufer zumindest teilweise abzusichern. Eine weitere Verfügung durch den Verkäufer ist dann nicht mehr möglich.

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