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Effektiver Jahreszins

Mit dem effektiven Jahreszins, häufig auch einfach Effektivzins genannt, ist der Betrag gemeint, den Sie zusätzlich zu der Rückzahlung eines Darlehens insgesamt aufs Jahr bezogen bezahlen müssen. Der Darlehensgeber wird als Gegenleistung von Ihnen einen Nominalzins verlangen. Alle Kosten und Gebühren, die mit dem Kredit noch anfallen, müssen dann in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden.

Doch auch wenn keinerlei Gebühren berechnet werden, unterscheidet sich der Effektiv- vom Nominalzins. Um den Grund hierfür zu verstehen, müssen wir uns die Bedingungen eines Kreditvertrags genau ansehen. Es wird im Vertrag verabredet, dass Sie für jeden Euro, den Sie sich leihen, einen festen Prozentsatz extra, den Nominalzins, zurückzahlen. Außerdem wird der Zeitpunkt vereinbart, an dem jeweils die Restschuld ermittelt wird, um festzustellen, wie hoch sie ausfällt und welcher Betrag noch zu verzinsen ist.

Am besten anhand eines Beispiels zu verdeutlichen

Drei verschiedene Kunden vereinbaren einen Kredit von 10.000,- Euro für einen nominalen Zinssatz von 5%. Laufzeit bis zur Rückzahlung soll 1 Jahr sein.

Kunde A möchte ein endfälliges Darlehen. Er zahlt also nach einem Jahr das Darlehen in einer Summe zurück, das sind 10.000,- Euro zzgl. 5% Zinsen. Insgesamt muss er also 10.500,- Euro zurückzahlen. Hier sind Nominal- und Effektivzins gleich geblieben.

Kunde B möchte in zwei Raten zahlen, jeweils nach einem halben Jahr. Die Bank berechnet nach der ersten Rückzahlung sofort die Restschuld und verzinst ab sofort nur noch die restlichen 5.000,- Euro. Der Kunde zahlt also durch die frühere Tilgung nur 375,- Euro Zinsen, hier liegt also der effektive Jahreszins sogar unter dem Nominalzinssatz.

Kunde C zahlt, wie Kunde A erst am Ende der Laufzeit. Allerdings ist in den Kreditbedingungen geregelt, dass die Zahlungsgutschrift immer erst zum Folgemonat gebucht wird. In diesem Fall würden die Zinsen für den Kreditbetrag sogar für 13 Monate berechnet. Der Kunde zahlt also 10.541,67,- Euro zurück. Dies entspricht einem effektiven Jahreszins von ca. 5,42%.

Genauso ist es bei der monatlichen Rückzahlung, wenn Sie zum Beispiel zu Beginn des Monats die Raten zahlen, die Bank aber erst zum Ende des Monats die Verrechnung vornimmt. Daher ist der effektive Jahreszins fast immer höher, als der nominale Zinssatz.

Seit einigen Jahren ist es bereits Pflicht, dass Banken den effektiven Jahreszinssatz ausweisen, damit Kredite vergleichbar werden. Allerdings zählen manche Gebühren, wie eine Kontoführungsgebühr, nicht zu den einzubeziehenden Gebühren. Sie sollten daher auch immer das Kleingedruckte lesen.

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