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Darlehensvertrag

Nicht jedes Darlehen wird über einen schriftlichen Vertrag geschlossen. Auch eine mündliche Vereinbarung kann einen Darlehensvertrag darstellen. Vereinfacht gesagt: Immer wenn Sie eine Sache oder Geld über einen vorbestimmten Zeitraum leihen, handelt es sich streng genommen nicht um eine Leihe sondern um ein Darlehen.

Das kann also auch das Auto der Mutter sein, wenn Sie dafür Geld bezahlen. Denn eine Leihe findet immer unentgeltlich statt. Den im Sprachgebrauch üblichen Leihwagen gibt es also rechtlich nur kostenlos.

Bei Kapitalbeschaffung sollte alles schriftlich fixiert werden

Auch wenn ein schriftlicher Darlehensvertrag keine Pflicht ist, sollten alle wichtigen Vereinbarungen in Schriftform festgehalten werden. Bei kleineren Summen reicht es, wenn alles im Antrag festgehalten wird, bei größeren Summen wird jedoch meist ein gesonderter Vertrag erstellt. Besonders in der Baufinanzierung ist dies üblich.

Zum Glück für Kunden, denn in der Vergangenheit waren viele Vereinbarungen nicht gültig, Widerrufsfristen liefen aufgrund fehlerhafter Belehrungen nicht an und ähnliche Probleme traten auf. Durch die schriftlichen Darlehensverträge konnte selbst nach Jahren noch die fehlerhafte Vertragsgestaltung nachgewiesen werden.

Inhalt des Vertrags

Im Darlehensvertrag werden alle Bestandteile des Übereinkommens zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer zur Vergabe eines Darlehens festgehalten. Dazu zählen alle Konditionen und sonstigen Vereinbarungen, die zwischen den beiden Vertragsparteien geschlossen wurden.

Besonders wichtige Punkte sind hierbei selbstverständlich die Höhe des an den Darlehensnehmer vergebenen Darlehens, aber auch die vereinbarte Laufzeit, innerhalb der der Darlehensnehmer den Betrag mit Zinsen wieder an den Darlehensgeber zurückzahlen muss. Überdies wird hier selbstverständlich auch die Höhe der Raten festgelegt, ebenso die Anzahl der Raten und die Zeitpunkte, an denen die Raten bezahlt werden müssen.

Besonders wichtig ist aber auch die Höhe des Zinssatzes, der für die Berechnung der Zinsen festgelegt wird. Ob und zu welchen Konditionen eine Zinsfestschreibung vereinbart wurde, wird im Darlehensvertrag noch einmal bestätigt.

Der Darlehensvertrag stellt somit die Grundlage für das Darlehensgeschäft zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber dar, an die sich beide Vertragsparteien halten müssen. Verstößt eine der beiden Vertragsparteien gegen eine Regelung im Vertragstext, so hat der andere Vertragsteilnehmer die Möglichkeit, den Darlehensvertrag als Beweismittel zu nützen, um sein Recht durchzusetzen und die Streitigkeiten beizulegen. Selbstverständlich gilt dies auch für den Fall, dass Sicherheiten hinterlegt worden sind. Gerade dann ist es nämlich wichtig, eine Bestätigung über die Besicherung in der Hand zu haben, damit der Darlehensgeber diese beim Darlehensnehmer bzw. vor Gericht einfordern kann.

Der Darlehensvertrag gilt als ungültig, wenn einer der Vertragsteilnehmer zum Abschluss gezwungen wurde oder die vertraglichen Vereinbarungen rechtswidrig sind.

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