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Ausbaukosten

Wird durch Baumaßnahmen der Wert einer Immobilie wesentlich verbessert oder die Immobilie um Wohnraum erweitert, spricht man bei den hierdurch verursachten Ausgaben von Ausbaukosten. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Garage oder den Ausbau des Dachbodens oder von Kellerräumen. Da im Bereich der Abschreibung steuerliche Aspekte berücksichtigt werden können, ist die genaue Abgrenzung zu Modernisierungskosten einzuhalten.

Um die wesentliche Verbesserung festzustellen, gilt die Ausstattung der Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen oder die Qualität der Heizungsanlage.

Nicht zu den Ausbaukosten jedoch werden Ausgaben für Baumaßnahmen bezeichnet, die im Rahmen eines Neubaus anfallen.

Finanzierung der Ausbaukosten

Müssen die Ausbaukosten finanziert werden, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Im Zuge einer Immobilienfinanzierung können die Ausbaumaßnahmen gleich mitfinanziert werden. Häufig gibt es hier jedoch bestimmte Grenzen, die eingehalten werden müssen. Zum einen werden Ausbaukosten nicht bei allen Banken als wertsteigernd angesehen, zum anderen erhöht der Betrag die Beleihungsgrenze und führt somit unter Umständen zu einem schlechteren Zinssatz.

Eine andere Möglichkeit ist die Finanzierung über einen Bausparkredit. Aber auch wenn Sie noch keinen Bausparvertrag haben, können Sie bei der Bausparkasse einen zinsgünstigen Kredit beantragen.

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