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Erstrangige Hypothek

Nimmt jemand einen Kredit auf, wird häufig als Sicherheit eine Grundschuld oder eine Hypothek im Grundbuch eingetragen. Diese Eintragung erfolgt in Abt. III des Grundbuchs in der Reihenfolge ihrer Anmeldung. Wer also zuerst kommt, steht im ersten Rang, der nächste im zweiten Rang usw.

Falls ein Schuldner jetzt nicht zahlt, kann das Haus verkauft oder versteigert werden. Es gibt dann jedoch keine Insolvenzquote, bei der jeder Schuldner einen Anteil am Erlös bekommt, sondern das Geld wird in der Rangfolge verteilt. Reicht das Geld also nur für den Anspruch des erstrangigen Gläubigers, bekommen die nachrangigen Gläubiger nichts mehr.

Wird ein neuer Kredit beantragt, wird der Beleihungswert des Objektes festgelegt und genau geschaut, bis zu welcher Höhe die erstrangigen Grundschulden bestehen. Ein Kredit wird in der Regel nur dann gewährt, wenn damit zu rechnen ist, dass auch die Schuld vollständig aus dem Erlös eines Verkaufes getilgt werden kann.

Unter Umständen sind auch bereits Teile des Erstangdarlehens abgezahlt, so dass ein Teil der Grundschuld an einen neuen Gläubiger abgetreten werden kann.

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