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Akzeptkredit

Der Akzeptkredit ist eine veraltete Art von Kredit, die vor allem bei Geschäften zwischen Unternehmen zur Anwendung kommt. Eigentlich nennt man Dies einen Wechsel.

Funktionsweise

Der Verkäufer einer Ware gewährt dem Käufer eine Zahlungsfrist, gewährt ihm also einen Kredit. Als Sicherheit, dass er das Geld wirklich bekommt, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer bei seiner Bank einen Wechsel zieht. Dieser ist, ähnlich wie ein Scheck ein Wertpapier und darauf ist festgeschrieben an welchem Datum welcher Betrag an wen zu leisten ist. Es handelt sich hier um ein Zahlungsversprechen der Bank, das sicherstellt, dass diese Zahlung wirklich ausgeführt wird. Also wird ein solcher Wechsel auch nur an besonders bonitätsstarke Kunden vergeben.

Ist dieser Wechsel vom Schuldner unterzeichnet, also „akzeptiert“, spricht man von einem Akzept.

Die Kosten sind sehr unterschiedlich

Für den Wechsel berechnen Banken üblicherweise eine Akzeptprovision, die zwischen zwei und drei Prozent liegen kann. Zusätzlich werden in der Regel auch noch Bearbeitungsgebühren fällig, die wiederum zwischen 0,5 und sieben Prozent liegen. Beim Akzeptkredit spricht man im Allgemeinen auch nicht von einer Geldleihe, sondern von einer Kreditleihe.

Hauptschuldner ist die Bank

Eine Besonderheit beim Wechsel als Zahlungsform besteht darin, dass eigentlich nicht der Kreditnehmer, sondern die Bank als Hauptschuldner auftritt. Dennoch ist der Kreditnehmer an mit der Bank vereinbarte Kreditbedingungen gebunden, durch die er sich verpflichtet hat, den Wert des Bankakzepts zumindest einen Tag vor Fälligkeit des Wechsels bereitzustellen. Überdies hinaus ist er auch durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank an diese Pflicht gebunden, wodurch eine Eventualverbindlichkeit gegeben ist.

Weitergabe durch Indossament

Genau wie einen Orderscheck kann man einen Wechsel auf einen anderen Menschen übertragen und so als Zahlungsmittel verwenden. Für die Übertragung muss die Indossamentenkette eingehalten werden. Das bedeutet, dass der rechtmäßige Inhaber des Wechselns darauf unterzeichnen muss. Bei jeder Weitergabe ist die Unterschrift des neuen Besitzers ebenfalls darauf zu leisten. Dies ist recht aufwändig und eine Digitalisierung ist dadurch nicht möglich. Da es vielen Unternehmern zu umständlich ist, ist der Wechsel heute kaum noch gebräuchlich und viele Banken haben diese Dienstleistung bereits abgeschafft.

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