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Abzugskredit

Ein Abzugskredit, auch deducting credit genannt, ist ein Kredit oder ein Darlehen, das Banken oder Kreditinstitute, an dem Unternehmen nahestehende Firmen oder auch Personen gewährt.

Gesetzliche Vorschriften

Da die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen für Banken streng einzuhalten sind, gelten bei solchen Sonderkreditformen verschiedene Aufsichtsrechtliche Meldevorschriften.

Auswirkung auf die Bilanz

Kredite an Kunden werden von Banken in Form von Kontoguthaben an die Kunden ausgegeben. Es handelt sich also in der Bilanz nur um einen Aktivtausch. Auf der Passivseite passiert nichts. Beim Abzugskredit besteht jedoch die Pflicht, den Betrag vom Eigenkapital abzuziehen. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Die Beispielbank gewährt ihrem Tochterunternehmen, einem Immobilienmakler-Büro ein Darlehen für die neue Ausstattung und für den Ankauf von eigenen Immobilien in Höhe von 250 Mio. Euro. Dieser Betrag würde bei einem normalen Kredit an Kunden keinerlei Veränderung in der Bilanzsumme ausmachen. Da es sich aber hier um die Sonderform und ein nahestehendes Unternehmen handelt, muss der Betrag vom Eigenkapital abgezogen (daher der Name Abzugskredit) und alle wichtigen Daten zum Kredit wie die persönlichen Daten des Kreditnehmers, die vereinbarten Konditionen, aber auch die Sicherheiten (Vorgaben sind im Kreditwesengesetz geregelt) bei der Bafin gemeldet werden. Hierdurch verkürzt sich die Bilanzsumme der Beispielbank. Diese Regelungen werden nötig, da Kreditinstitute nur Kredite bis zu einer bestimmten Höhe des Eigenkapitals vergeben dürfen.

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