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Vorlaufzinsen

Bei Ratenkrediten werden Zinsen immer für einen vollen Monat berechnet. Würde also ein Darlehen am 17. Tag eines Monats ausgezahlt werden, wird meist die erste Rate nicht gleich am folgenden Monatsanfang, sondern erst einen Monat später abgebucht. Die in die Rate eingerechneten Zinsen wären dann jedoch nur für den vollen Monat. Die restlichen Tage des ersten Monats würden dann als Vorlaufzinsen gesondert berechnet werden, in diesem Falle z. B. für 13 Tage. Die Höhe der Vorlaufzinsen ist gleich mit dem vereinbarten Kreditzins.

Es handelt sich also bei Vorlaufzinsen einfach um eine Zinsberechnung für die Tage, die in der ursprünglichen Kreditplanung noch nicht berücksichtigt wurden. Häufig findet die Auszahlung etwas früher statt, als geplant, der genaue Tag ist durch die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten vorher nicht immer planbar.

Kreditgeber berechnen also mit den Vorlaufzinsen keine zusätzlichen Gebühren, sondern lediglich die Leihgebühr für das Geld, welches der Kreditnehmer ja auch tatsächlich bereits zur Verfügung gestellt bekommen hat.

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