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Restwertvertrag

In der Regel haben Kunden beim Leasing die Wahl zwischen einem Restwert- und einem Kilometervertrag.

Während der Kilometervertrag eine Kilometerbegrenzung enthält, bei der die Höchstgrenze in der Leasingrate inklusive ist und bei Überschreiten eine Kilometerpauschale pro Kilometer fällig wird, handelt es sich beim Restwertvertrag um eine Vertragsgestaltung, die dem Leasinggeber entgegen kommt.

Denn es wird ein voraussichtlicher Restwert veranschlagt, der nach Ablauf des Vertrages zu erzielen sein soll. Weicht der tatsächliche Wert jedoch davon ab, so muss der Leasingnehmer die Differenz zahlen. Das Risiko liegt also ausschließlich beim Leasingnehmer.

Der Kilometervertrag stellt also den Kunden besser, da das Risiko der Leasinggeber trägt. Ist das Auto weniger wert, und reicht die Kilometerpauschale nicht, um die Differenz auszugleichen, so geht der Verlust auf Kosten des Leasinggebers.

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