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Pfandobjekt

Pfandobjekte, auch Beleihungsobjekte genannt, sind jegliche Arten von Gegenständen, Sachen oder Rechten, die verpfändet werden. Sie werden also entweder real übergeben (wie bei einem Faustpfand), oder das Recht auf die Herausgabe wird abgegeben, wie es bei einem Lombardkredit durch die Verpfändung eines Wertpapierdepots erfolgt. Da ein Depot nicht reell übergeben werden kann, wird es für Verfügungen durch den Eigentümer gesperrt. Ähnlich ist es mit der Verpfändung von Grundstücken. Hier wird eine Grundschuld zugunsten des Kreditgebers ins Grundbuch eingetragen.

In den meisten Fällen übersteigt der geschätzte Wert des Pfandobjektes den Wert der Kreditsumme. Auf diese Weise kann ein Puffer geschaffen werden, falls das Pfandobjekt im Ernstfall nicht zum Verkehrswert verkauft werden kann, sondern aufgrund einer geringen Nachfrage oder eines zwischenzeitlichen Wertverlusts unter Wert verkauft werden muss.

Der Kreditgeber muss aus dem Erlös des Zwangsverkaufes jedoch die offenen Forderungen und die gesonderten Kosten decken können. Wenn das Pfandobjekt unter Wert verkauft werden müsste, wäre dies nicht möglich.

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