Kredit Wiki
Mit Kreditwiki.de zu Ihrem Wunschkredit

Organkredit

§ 15 KWG regelt die Bestimmungen für einen Organkredit. Gemeint sind Kredite an einem Kreditinstitut nahestehende Personen. Den Namen hat der Organkredit von den geschäftsführenden Organen wie Vorstand oder Aufsichtsrat.

Das Gesetz wurde ins Leben gerufen um die unabhängige Risikoprüfung für eine Kreditvergabe zu gewährleisten. Größere Kredite bedeuten immer auch ein größeres Risiko für die Bank. Wenn der Kunde also der Bank nahesteht, könnte eine Bevorzugung oder der Verzicht auf Nachweise durchaus vorkommen.

Es geht jedoch nicht nur um natürliche Personen, sondern ebenso um juristische Personen. Es könnte sich also bei dem Kreditnehmer auch um ein Tochter- oder Schwesterunternehmen handeln, was die Wichtigkeit der Überwachung umso deutlicher aufzeigt.

Ausnahme sind kleinere Beträge, da diese nicht so relevant für das Institut sind.

Bestimmungen für Organkredite

Verboten ist die Kreditvergabe an Organe und deren Angehörige nicht. So weit so gut. Allerdings dürfen Organkredite nur auf Grund eines einstimmigen Beschlusses sämtlicher Geschäftsleiter des Instituts, nur zu marktüblichen Bedingungen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Aufsichtsorgans gewährt werden. Somit wird also die Gefahr ein unbeabsichtigtes Risiko einzugehen zumindest eingedämmt. Außerdem kann nur so eine Wettbewerbsverzerrung verhindert werden, die ein zu günstiger Kredit mit sich bringen würde.

Wenn Sie dieses Thema interessant finden, könnte auch einer der folgenden Einträge für Sie hilfreich sein:

Partiarisches Darlehen

Patronatserklärung

Rating

Button nach oben