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Millionenkredit

Um einen Millionenkredit handelt es sich nach deutschem Recht, sobald ein Kreditnehmer einen Kredit in Höhe von mindestens einer Million Euro erhält (Stand August 2017).

Aufgrund des hohen Risikos angesichts solcher Summen, müssen Kreditgeber ihre Millionenfinanzierungen gemeinsam mit den Großkrediten (Engagements die 10% der Eigenmittel erreichen oder überschreiten) quartalsweise an die Deutsche Bundesbank melden.

Werden für einen Kreditnehmer von mehreren Instituten Kredite gemeldet, so wird eine Rückmeldung dieser Informationen an alle meldenden Banken zurückgegeben damit das veränderte Risiko dort ebenfalls berücksichtigt werden kann.

Neben eigenen Analysen (z. B. bei drohenden Insolvenzen von Unternehmen) nutzt die Bundesbank die Informationen ebenfalls für Globalauswertungen. Denn auch Kredite an Unternehmen im Ausland werden gemeldet und so können Risiken für das gesamte Finanzsystem ebenfalls erkannt werden.

Die mit den Infos erstellte Statistik nennt sich Evidenzstatistik und wird durch die Evidenzzentrale verwaltet.

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