Leasingverträge können auf unterschiedliche Arten vereinbart werden. In der Regel gibt es beim Leasingvertrag eine Anfangszahlung, eine Ratenzahlung während der Laufzeit und eine Schlusszahlung, mit der der Leasingnehmer das Leasingobjekt, welches zumeist ein Fahrzeug darstellt, in das Eigentum übernehmen kann.
Besondere Konditionen werden üblicherweise gerade für das Ende der Laufzeit vereinbart. Hier wird unterschieden zwischen:
Vertrag mit Kilometerabrechnung
Es wird eine Kilometerbegrenzung vereinbart und ein Festpreis für jeden Mehrkilometer. Mehr Ansprüche hat der Leasinggeber in diesem Fall nicht. Falls das Auto einen geringeren Restwert erzielt als ursprünglich kalkuliert, so hat der Leasingnehmer Glück gehabt. Das Restwertrisiko liegt also ausschließlich beim Verleiher.
Vertrag mit Restwertvereinbarung
Diesen Vertrag könnte man als Mehrerlösvertrag bezeichnen, denn:
Für das Vertragsende wird ein Restwert kalkuliert. Erzielt der Wagen jedoch im Verkauf nicht mehr den gewünschten Preis, muss der Leasingnehmer draufzahlen. Dafür hat er aber auch das Recht, bei einem Mehrerlös 75% dieses Überschusses einzustreichen. Dennoch liegt das Restwertrisiko bei einem solchen Vertrag beim Leasingnehmer.
Außerdem wird häufig ein Andienungsrecht vereinbart. Nach Ende der Laufzeit darf der Leasinggeber dem Kunden das Fahrzeug andienen. Das bedeutet, er ist zum Kauf verpflichtet. Dies lohnt sich natürlich für den Leasinggeber, wenn das Fahrzeug nur einen geringen Restwert hat oder aufgrund besonderer Ausstattungsmerkmale schlecht verkäuflich ist. Auf der anderen Seite kann er auf dieses Recht verzichten, wenn am Markt ein guter Preis zu erzielen ist. Denn ein Recht auf den Kauf hat der Leasingnehmer nicht.
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