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Kreditplafond

Das französische Wort Plafond heißt wörtlich übersetzt einfach Decke. Ein Kreditplafond ist also vom Begriff her ein Kredit mit einer Obergrenze. In der Anwendung jedoch handelt es sich einfach um eine gesetzte Volumengrenze, entweder behördlich angeordnet oder freiwillig eingehalten.

So kann eine Zentralbank durch die Anordnung eines Kreditplafonds die Gewährung von neuen Krediten direkt beeinflussen. Eine mögliche Einschränkung wäre ein Neugeschäftsvolumen im Kreditbereich von plus fünf Prozent. Dadurch wird die Geldmenge am Markt eingeschränkt, was eine Verlangsamung der Inflation zur Folge haben könnte.

Auch staatliche Förderungen sind in der Regel begrenzt. So gab es auch bei der AKA-Finanzierung diverse Plafondierungen. Für verschiedene Zwecke durften also verschiedene Kontingente gewährt werden, Dafür vorgesehen waren Plafond A, B, C und D. Waren die Plafonds ausgeschöpft, dürfen keine Kredite mehr vergeben werden. Neugeschäft wird inzwischen nur noch unter dem Plafond E eingereicht, der jedoch kein echter Plafond mehr ist, sondern nur noch dem Namen der alten Bezeichnungen folgt.

Die Haushaltsbudgets für öffentliche Einrichtungen werden ebenfalls Plafonds genannt, jedoch geht es hier um die Deckelung der Ausgaben, nicht um die Begrenzung von Krediten.

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