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Einlagensicherungsfonds

Um Sparer und Anleger auch über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken hinaus abzusichern, wurden mehrere freiwillige Einlagensicherungsfonds eingerichtet. Einlagenbeträge, die über den gesetzlich gesicherten Rahmen von 100.000,- Euro hinausgehen, sollen so ebenfalls geschützt werden. Die Sicherungsgrenze je Anleger liegt hier bei 20% des haftenden Eigenkapitals des Instituts, jedoch ist die Grenze fallend. Ab 1. Januar 2020 wird sie zunächst 15 % und ab dem 1. Januar 2025 dann 8,75 % betragen. Je nach Größe der Bank und Höhe des haftenden Eigenkapitals können so mehrere Millionen Euro pro Kopf im Raum stehen.

Es gibt für unterschiedliche Institute auch unterschiedliche Fonds, für die auch jeweils unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Alle haben jedoch gemeinsam, dass zwar einzelne Kreditinstitute und damit auch deren Kunden abgesichert sind, jedoch keiner einer flächendeckenden Branchenkrise gewachsen sein dürfte. Bedenkt man die hohe Sicherungsgrenze je Anleger, ist auch klar, warum. Reicht das Geld im Fonds nicht aus, müssen die angeschlossenen Institute nachschießen, was bei angeschlagenen Banken ebenfalls nicht bzw. kaum möglich sein dürfte.

Einige, vor allem die Fonds für Sparkassen und Volksbanken, sind auch weniger darauf ausgerichtet, Kunden zu entschädigen, als vielmehr um dem gefährdeten Institut zu helfen und somit durch Stärkung den Verlust der Kunden zu vermeiden. Einen Rechtsanspruch auf die Entschädigung haben Kunden jedoch in der Regel bei keiner der Einrichtungen.

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