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BWA

Im Kontakt mit Geschäftskunden kommt immer wieder die BWA ins Gespräch. Diese drei Buchstaben stehen für die „betriebswirtschaftliche Auswertung“.

Diese zeigt einen Überblick über die Geschäftsergebnisse eines Unternehmens. Allerdings setzt eine BWA auch die Buchführungspflicht des Unternehmens voraus. Ohne eine entsprechende Buchführung kann die BWA also nicht erstellt werden.

Die BWA wurde ursprünglich von der DATEV als Reporting-Instrument eingeführt und dient seither als System für die Beurteilung der Ertragslage von Unternehmen. Problem an der Sache: Die BWA beruht immer auf der aktuellen Buchführung. Wurden Ausgaben oder Einnahmen noch nicht verbucht, kann die BWA extrem von der Realität abweichen. Vor allem Veränderungen im Warenbestand, die nicht in der BWA auftauchen, können die Einschätzung des Unternehmens extrem verfälschen. Banken verlassen sich daher nicht ausschließlich auf die BWA eines Unternehmens, sondern ziehen vor allem Steuererklärungen/-bescheide in ihre Entscheidungen mit ein. Zumindest Jahresabschlüsse sollten für eine realistische Beurteilung vorhanden sein.

Für die BWA gibt es keine Vorgabe. Das bedeutet: Je nachdem, welche Daten Sie auswerten möchten, können Sie ihr eigenes BWA-Paket erstellen lassen. Diese Tatsache macht es wiederum allen anderen schwer, Ihre BWA korrekt auszuwerten.

Tipp: Wenn Sie ein Darlehen beantragen möchten, stellen Sie Ihrem Berater so viele Unterlagen und Daten zur Verfügung, wie möglich. Denn nur eine realistische Einschätzung kann Sie vor negativen Überraschungen bewahren.

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