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Bürge

Als Bürge wird diejenige Person bezeichnet, die für die Sicherung eines Kredites eine Bürgschaft übernimmt. Es kommen sowohl natürliche Personen, als auch juristische Personen als Bürge in Betracht.

Ein Gläubiger darf, je nach Ausgestaltung des Bürgschaftsvertrags, die Hauptschuld vom Bürgen einfordern, wenn der Schuldner nicht selbst in der Lage oder willens ist, den Kredit zurückzuzahlen.

Das Risiko, das ein Bürge übernimmt, ist gleichzusetzen mit dem Risiko, welches der Kreditgeber übernimmt. Denn es handelt sich um ebendiese Summe. Daher sollten Sie, wenn Sie sich als Bürge verpflichten möchten, zunächst eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

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