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Bilanz

Als Bilanz bezeichnet man im Geschäftsleben die schriftliche Aufstellung von Vermögenswerten. Genauer gesagt wird hier dargelegt, über welche finanziellen Möglichkeiten ein Unternehmen verfügt, und wie sie eingesetzt sind.

Mittelherkunft und Mittelverwendung

Eine Bilanz sieht im Prinzip aus, wie eine Waage. Und das ist sie auch, denn beide Seiten müssen in Summe übereinstimmen. Auf der linken Seite stehen die Aktiva. Das ist die Mittelverwendung. Also das, was aktiv im Unternehmen vorhanden ist und sich ständig verändert. Dort sind also die Vermögenswerte nach ihrer Liquidität sortiert. Das bedeutet, dass das Anlagevermögen, welches länger im Unternehmen verbleibt und nicht so schnell „flüssig“ gemacht, also verkauft werden könnte, steht ganz oben, während der Kassenbestand der sofort verfügbar ist, ganz nach unten gehört.

Die rechte Seite listet die Passiva auf, das ist die Herkunft der Mittel, mit denen die Aktiva bezahlt wurden.

Beginn einer Bilanz

Kleine Unternehmen sind nicht bilanzpflichtig, aber für ein besseres Verständnis simulieren wir einmal ein kleinen, neues Unternehmen:

Herr Müller hat 20.000,- Euro gespart und möchte damit nun einen kleinen Laden für Taschenmesser eröffnen.

In seiner Bilanz stehen zu Beginn nur 2 Positionen. Auf der linken (Also Aktiv-) Seite stehen 20.000,- Euro als Kontoguthaben. Rechts, also auf der Passivseite, steht, dass es sich dabei um Eigenkapital handelt.

Nun kauft Herr Müller die Geschäftsausstattung. Vieles ist Kleinkram und kostet einzeln unter 410,- Euro. Jedoch kauft er auch einen sehr teuren Computer und Möbel, deren Wert er in diesem Jahr zwar voll in die Bilanz aufnehmen kann, jedoch muss er in den nächsten Jahren den Wertverlust dieser Dinge nach gesetzlichen Vorgaben abschreiben. Außerdem schafft er sich Wechselgeld an, damit er auch Bargeld der Kunden annehmen kann.

Die Kosten für alle Ausgaben unter 410,- Euro darf er direkt als Kosten ansetzen. Diese Dinge gehören, ebenso wie Ausgaben für Strom, Gas oder Miete, nicht zu den Vermögenswerten und mindern so das Eigenkapital. Dies geschieht über die Gewinn- und Verlustrechnung, in der alle Kosten und Einnahmen in einem Konto gegenübergestellt werden. Ist der Saldo positiv erhöht sich das Eigenkapital, ist er negativ, vermindert es sich.

So wächst also die Bilanz zwar mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit immer in ihrem Umfang, aber nicht zwingend in der Summe. Die Bilanzsumme erhöht sich nur dann, wenn Kapital in das Unternehmen fließt. Dies kann sowohl durch Gewinne, als auch durch neues Eigen- oder Fremdkapital erfolgen. Das Fremdkapital würde dann auf der Passivseite als Verbindlichkeiten unter dem Eigenkapital stehen.

Gliederung bei Banken genau andersherum

Unternehmen haben eine vorgeschriebene Bilanzreihenfolge. Auf der Aktivseite von Anlagevermögen zu Umlaufvermögen und auf der Passivseite vom Eigenkapital zu Fremdkapital. Bei Banken ist diese Reihenfolge jedoch genau andersherum. Hauptsächlich liegt dies wohl am völlig anderen Geschäftszweck einer Bank. Schließlich ist hier das Hauptproduktionsmittel das Geld. Es wird investiert, verliehen, bar ein- und ausgezahlt, so dass hier der Zweck, beispielsweise beim Kassenbestand, ein völlig anderer ist.

Inventur

Wer bilanzpflichtig ist, muss auch einmal pro Jahr genau feststellen, ob die in der Bilanz angegebenen Vermögenswerte existieren und auch den angegebenen Wert haben. Hat beispielsweise ein Firmenfahrzeug eine große Beule, verringert sich der Wert. Auch hier muss wieder Abschreibung erfolgen, damit die Bilanz wieder den korrekten Unternehmenswert angibt.

Alle Vermögensgegenstände, ebenso wie immaterielle Vermögenswerte wie Forderungen an Kunden, müssen gezählt, summiert und auf ihren Buchwert hin überprüft werden.

Gibt es zum Beispiel einen Kunden, der zwar noch eine Rechnung zu zahlen hätte, jedoch inzwischen eine Insolvenz angemeldet hat, muss auch diese Forderung ganz oder teilweise abgeschrieben werden.

Bilanzpflichtig ab bestimmten Gewinn- und Umsatzgrenzen

In Deutschland gelten seit dem 01.01.2016 neue Grenzen für die Bilanzpflicht. Unternehmen und Selbstständige mit mehr als 60.000,- Euro Gewinn oder 600.000,- Euro Umsatz müssen jeweils zu Beginn und zum Ende eines Geschäftsjahres eine Bilanz erstellen.

Bilanzpflicht besteht unabhängig von der Gewinn- und Umsatzhöhe außerdem für Personengesellschaften wie OHG und KG, ebenso wie GmbH, GmbH & Co. KG, etc. Diese Pflicht war notwendig, um Gläubiger besser zu schützen. Schließlich haften bestimmte Unternehmensformen nur mit ihrer Einlage.

Die E-Bilanz

Für die Erstellung einer Bilanz gibt es entsprechende Vorschriften. Zum Beispiel ist es inzwischen Pflicht, die Bilanz elektronisch zu erstellen, damit Verfahren wie elster für die Übermittlung an das Finanzamt genutzt werden können. Hiermit sollen Umstände und Arbeitsaufwand für Bearbeiter und Prüfer verringert werden.

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