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Beteiligungspapier

Der Begriff bezeichnet ein Wertpapier, welches einen bestimmten Anteil, also eine Beteiligung an einem Unternehmen verbrieft.

In der Regel handelt es sich um Aktien und aktienähnliche Papiere.

Der Käufer der Aktie erwirbt mit dem Kauf Anteil am Unternehmen. Von diesem Augenblick an besitzt der Inhaber des Papiers verschiedene Rechte und Pflichten. Diese werden im Wertpapiergesetz geregelt.

Mit dem Besitz des Beteiligungspapiers, und damit auch mit dem Besitz eines Anteils an der Aktiengesellschaft, ist der Inhaber des Wertpapiers am Vermögen, sowie am Gewinn des Unternehmens beteiligt.

Jedoch ist er auch an einem eventuellen Verlust des Unternehmens beteiligt und kann im schlimmsten Fall seine gesamte Investition verlieren.

Der Wert der Aktie ist von vielen Faktoren abhängig. Wird die Aktie an der Börse gehandelt, kommen noch mehr Einflussfaktoren hinzu, die den Kurs der Aktie bestimmen.

Der Inhaber ist üblicherweise dazu berechtigt, das Wertpapier zu verkaufen und erhält den dabei erzielten Gewinn. Wenn die Aktiengesellschaft Gewinne schreibt, werden diese ebenfalls an die Inhaber der Aktien ausgeschüttet. Hierbei handelt es sich um die so genannte Dividende.

Als Inhaber des Beteiligungspapiers ist man ebenfalls berechtigt, an der jährlichen Hauptversammlung teilzunehmen, um dort das mit dem jeweiligen Anteil verbundene Stimmrecht auszuüben. Es gibt unterschiedliche Arten von Aktien, deren Rechte unterschiedlich gestaltet sein können. So gibt es zum Beispiel Vorzugsaktien, aber auch Namensaktien oder Inhaberaktien.

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