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Aufwendungsdarlehen

Wird eine Finanzierung durch den Staat gefördert, handelt es sich um ein Aufwendungsdarlehen, besser bekannt als Wohnungsbauförderung. Es wird hier meist ein zinsgünstiges Darlehen gewährt, damit sich auch einkommensschwächere Familien den privaten Wohnungsbau leisten können. Allerdings sind auch hohe Zuschüsse bei Modernisierungsmaßnahmen oder eine Kombination aus beidem möglich. Weiterhin können Sie unter Umständen Steuervorteile geltend machen, sprechen Sie hier bitte mit Ihrem Steuerberater.

Verschiedene Kommunen oder Bundesländer geben unterschiedliche Programme bekannt, von denen Sie profitieren können. Während in einem Bundesland vorrangig Hausbesitzer angesprochen werden sollen, die energiesparende Maßnahmen verwirklichen, ist es einem anderen Bundesland wichtiger, kinderreiche Familien zu fördern.

Je nach Einsatzziel ist es also notwendig, verschiedene Kriterien einzuhalten. In den meisten Fällen gibt es jedoch Höchstgrenzen für das monatliche Einkommen.

Beantragung

Beantragen können Sie das Aufwendungsdarlehen direkt bei einer zuständigen Investitions- und Förderbank, etwa der Investitionsbank Schleswig-Holstein oder der Bremer Aufbau-Bank. Deutschlandweit agiert dagegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Antrag wird zwar bei der KfW gestellt, die Erstellung und Weiterleitung des Antrags übernimmt jedoch Ihre Hausbank. Es bietet sich an, mit dem Bankberater über die verschiedenen Förderprogramme zu sprechen. Ausführliche Infos bekommen Sie auf den Internetseiten Ihrer Förderbank. vor allem Familien mit mehreren Kindern, die über ein durchschnittliches bis niedriges Einkommen verfügen, damit gerade diese einkommensschwachen Gruppen unterstützt werden können.

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