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Aktie

Eine Aktie ist streng genommen ein Geschäftsanteil an einer Aktiengesellschaft (AG). Mit dem Kauf der Aktie, erwirbt man also gleichzeitig tatsächlich einen Teil des Unternehmens. Selbstverständlich handelt es sich um einen ideellen Teil, also einen Bruchteil vom Ganzen, nicht z.B. um einen einzelnen Stuhl.

Um eine AG zu gründen, müssen 50.000,- Euro Stammkapital bereitgestellt werden. Das Vorgründungskonsortium stimmt darüber ab, ob Stückaktien oder Nennwertaktien ausgegeben werden sollen. Bei Stückaktien wird einfach die Stückzahl bestimmt und das Grundkapital der AG durch die Anzahl der Aktien geteilt. So kommt man immer auf den Wert der Aktie, jede Aktie ist dann gleich viel wert. Bei Nennwertaktien könnte man unterschiedlich hohe Werte für die Aktien festlegen. Einen Teil der Aktien für 1000,- Euro, einen anderen Teil für 2.000,- Euro. Somit könnte man allein anhand der Anzahl der Aktien noch nicht auf deren Wert schließen.

Seit Einführung des Euro ist jedoch die Nennwertaktie nahezu vom Markt verschwunden.

Je nach Aktienmodell sind unterschiedliche Rechte mit dem Erwerb verbunden. Bei Stammaktien hat der Aktionär das Recht, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen und auch ein Stimmrecht auszuüben. Je Aktie gilt dabei ein Stimmrecht. Das bedeutet, je mehr Aktien ein Anleger hält, desto größer ist sein Einfluss auf das Unternehmen.

Vorzugsaktien dagegen geben kein Stimmrecht. Dafür sind in der Regel andere Vorzüge inbegriffen. Meist handelt es sich um eine höhere Dividende. Aber auch das Recht auf eine bevorzugte Auszahlung der Dividende oder weitere, ähnliche Rechte können vereinbart sein.

Alle Aktien haben aber gemein, dass sie ein Recht auf einen Liquidationserlös verbriefen. Wird also die AG aufgelöst/verkauft, bekommt jeder Aktionär im Verhältnis zu seinem Aktienanteil, auch seinen Teil des Unternehmenswertes.

Inhaberaktie

Wer diese Aktie in seinem Besitz hat, der gilt auch als ihr Eigentümer. Bisher war diese Art der Aktie in Deutschland die Gebräuchlichste. Im internationalen Handel allerdings ist die Namensaktie geläufiger. Inzwischen geht der Trend auch in Deutschland eher zur Namensaktie. Wird eine Namensaktie erworben, muss der neue Eigentümer gemeldet werden.

Namensaktien

Eine AG kann die Ausgabe von Aktien auf Namensaktien beschränken. Dann ist nicht der Aktienbesitzer der Eigentümer, sondern nur derjenige, der auch im Namensverzeichnis, dem Aktienbuch, vermerkt ist. So kann eine AG besser überprüfen, in wessen Besitz sich die Aktien befinden und so eine unbemerkte Übernahme verhindern. Denn theoretisch könnte ein einziger Investor sonst unbemerkt große Unternehmensanteile erwerben.

Vinkulierte Namensaktien

Die Aktien dürfen nur mit Zustimmung der AG übertragen werden. Hier ist ganz sichergestellt, dass ein Verkauf an unerwünschte Personen nicht möglich ist. Diese Art ist recht selten, jedoch kann aufgrund bestimmter Sicherheitsvorschriften auch die Ausgabe von vinkulierten Namensaktien Pflicht sein.

Nie in Aktien investieren, sondern in Unternehmen

Wer sein Geld in Aktien anlegt, sollte nicht einfach nach Kursverläufen und Gewinnpotenzial auswählen. Vielmehr sollte man sich klarmachen, dass man in ein Unternehmen investiert. So sollte man auch genau wissen, was die AG genau tut, wie sie aufgestellt ist, handelt, usw. Warum ist genau dieses Unternehmen wert, dass ich einen Teil davon besitze?

Und letztlich gilt immer: Setzen Sie nie alles auf eine Karte. Jedes Unternehmen unterliegt Risiken die bis zur Insolvenz reichen können. Bei einer AG bedeutet das unter Umständen einen Totalverlust des Investments.

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